Für jede Form von individuellem Urlaub müssen Sie dieses Formular ausfüllen, unterschreiben und durch Ihr Kind mindestens 14 Tage vor dem beantragten Urlaub der zuständigen Klassenlehrperson zustellen. Falls Sie diese Frist aus triftigen Gründen nicht einhalten können, setzen Sie sich telefonisch mit der Klassenlehrperson in Verbindung.
Bei bewilligtem Urlaub Ihres Kindes während der obligatorischen Schulzeit übernehmen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind, die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind den verpassten Schulstoff auf geeignete Weise aufarbeitet.
Urlaubsgesuche von bis zu 3 Tagen entscheidet die Klassenlehrperson, Urlaubsgesuche von mehr als 3 Tagen oder für die Zeit unmittelbar vor und nach Ferien leitet die Klassenlehrperson zum Entscheid an die Schulleitung weiter.
Bitte beachten Sie, dass von diesem Gesuch abhängige Reisearrangements, Flüge und Ähnliches erst nach Bewilligung des Urlaubsgesuchs gebucht werden können.
Die persönliche Lernzeit wird auf dem Stundenplan der Kinder mit der Abkürzung «pLz» gekennzeichnet.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, melden Sie dies bitte sofort der Klassenlehrperson. Kopfläuse können jede und jeden betreffen und haben nichts mit persönlicher Hygiene zu tun - es ist aber wichtig, dass deren Ausbreitung verhindert werden kann.
Bei Fragen helfen die Läusebeauftragten der Volksschule Kriens.
Weiter Infos erhalten Sie hier: